Ein charakteristisches Element des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament